Barrierefreiheitserklärung
Name und Anschrift des Unternehmens: NETZKLAR Consulting Danneberg & Schwalger GbR, August-Bebel-Str. 26-53, 14482 Potsdam
Domain: https://www.netzklar.de
Telefon: +49 331 231 831 0
E-Mail: info@netzklar.de
Einleitung
Die NETZKLAR Consulting GbR ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der zugehörigen Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich insbesondere aus der europäischen Norm EN 301 549 in ihrer jeweils geltenden Fassung, welche auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA basiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist weitgehend mit den geltenden Anforderungen des BFSG in Verbindung mit EN 301 549 vereinbar.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung, die am 28.04.2026 durchgeführt wurde. Dabei wurden keine Barrieren festgestellt.
Beschreibung der Dienstleistung
Diese Website stellt Informationen über die Leistungen der NETZKLAR GmbH im Bereich IT-Dienstleistungen, Schulungen und digitale Lösungen bereit und ermöglicht die Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form, können Sie sich an uns wenden:
NETZKLAR Consulting Danneberg & Schwalger GbR
August-Bebel-Straße 26-53
MedienHaus
Telefon: +49 331 231 831 0
E-Mail: info@netzklar.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten.
Marktüberwachungsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Website nicht den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes entspricht, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.
Zuständig ist:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Möglichkeiten der Kontaktaufnahme finden Sie auf der Webseite der MLBF.
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle nach dem BGG einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens zu stellen, wenn Sie zuvor Kontakt mit uns aufgenommen haben und keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28.04.2026 erstellt und zuletzt am 28.04.2026 überprüft.
Sie wird regelmäßig überprüft und bei Änderungen der rechtlichen Anforderungen oder der Website aktualisiert.
Zusätzliche Hinweise zur Barrierefreiheit
Wir setzen technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die digitale Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern. Dazu gehören unter anderem:
- regelmäßige interne Prüfungen
- automatisierte Tests
- manuelle Überprüfung zentraler Nutzungsszenarien